Verfassungsbeschwerde der Fleischwarenindustrie abgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht hat vergangene Woche die Verfassungsbeschwerde von Unternehmen der Fleischindustrie gegen das Verbot von Fremdpersonal in der Branche abgewiesen. Der SPD Kreisvorsitzende Werner Lager freut sich über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts . Damit zeige das Bundesverfassungsgericht nach seiner Meinung, so Lager, dass die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit- und Sozialordnung Hubertus Heil, dem Deutschen Bundestag mit dem Arbeitszeitkontrollgesetz ein verfassungskonformes Gesetz zur Beschlussfassung vorgelegt hat.
Damit wird auch weiterhin der Einsatz von Zeitarbeit- und Werksverträgen zu Dumpinglöhnen in der Fleischindustrie untersagt. Auf Grundlage der neuen Gesetzgebung mussten die Arbeitgeber der Fleischindustrie viele Kolleginnen und Kollegen der ehemaligen Werksvertragsbeschäftigte fest einstellen.
Durch die neue Gesetzgebung ( Arbeitszeitkontrollgesetz) haben das Gewerbeaufsichtsamt und das Zollamt die Möglichkeit, in den Betrieben Kontrollen durchzuführen. Die Kontrolle des Mindestlohns aber auch der Arbeitszeitordnung wird auch in Zukunft wichtig sein. Das Ziel der SPD und der Einzelgewerkschaft NGG muss es sein, dass alle Beschäftigten der Nahrungsmittelindustrie in den Genuss von Tarifverträgen kommen.